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Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hessen e. V.
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Die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hessen e.V. ist nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamts Marburg vom 20.01.2009 (Steuernummer 31 250 5343 1-P02) wegen Förderung der Verbraucherberatung und des Verbraucherschutzes als gemeinnützigen Zwecken (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 16 AO) dienend anerkannt und nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer sowie nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit.

 

News aus Forum-Schuldnerberatung.de

02.09.2010    Positionspapier des Bundesjustizministeriums zum "Monatsanfangsproblem"
Nach Auffassung des BMJ müssen für den Folgemonat benötigte pfandfreie Beträge dem Schuldner im Folgemonat zur Verfügung stehen! Dazu wird auf einen Beschluss [...]

12.08.2010    Kundeninformation des ZKA und der AG SBV zum "Monatsanfangsproblem" beim P-Konto
Das sog. "Monatsanfangsproblem" war Anfang August Gegenstand einer vielfach publizierten dpa-Meldung (vgl. am 05.08.2010: Frankfurter Rundschau "Gesetzespanne räumt Konten [...]

06.08.2010    Treuhänder darf Gläubiger über Versagungsgründe informieren
Der Treuhänder in der Wohlverhaltensphase darf die Insolvenzgläubiger von Umständen unterrichten, welche die Versagung der Restschuldbefreiung begründen können, auch wenn ihm diese Aufgabe nicht [...]