Fachtagung zur Kontopfändungsschutzreform
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Fachtagung zur Kontopfändungsschutzreform

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Am 14. April fand an der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt (EFH) eine Tagung der LAG-SB Hessen zur Kontopfändungsschutzreform 2010 statt. Die Tagung, die in Zusammenarbeit mit der EFH durchgeführt wurde, war mit über 150 Teilnehmer/innen aus spezialisierten und integrierten Schuldnerberatungen aus Hessen und anderen Bundesländern mehr als gut besucht. Aus Platzgründen konnten nicht alle Anmeldungen berücksichtigt werden.

Begrüßt wurden die Tagungsteilnehmer/innen von Herrn Jürgen Partsch, dem Sozialdezernenten der Stadt Darmstadt. Herr Partsch stellte in seiner Begrüßung deutlich dar, wie wichtig der Stadt Darmstadt die Arbeit der städtischen Schuldnerberatungsstelle ist, die mit einem Verhältnis von 1 Berater/innen-Stelle zu ca. 38.000 Einwohnern sicherlich zu einer der personell am besten ausgestatteten Schuldnerberatungsstellen im Bundesland Hessen gehört.

Als erster Referent stellte Herr Dr. Carsten Homann vom Schuldnerfachberatungszentrum der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz die Historie und den Inhalt der Gesetzesreform, die ab 01.07.2010 in Kraft tritt, detailliert dar. Herr Dr. Homann war dankenswerterweise für die für diesen Beitrag vorgesehene Referentin des Bundesjustizministeriums, Frau Dr. Silvia Schumacher, eingesprungen, da Frau Dr. Schumacher kurzfristig verhindert war. In seinem Beitrag führte Herr Dr. Homann auch einige Fallbeispiele an. Sowohl sein Referat wie auch die Fallbeispiele stehen als Download zur Verfügung (siehe unten).

Im Anschluss daran referierte Herr Dr. Stefan Saager vom Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) zur Gesetzesreform aus Drittschuldnersicht. Herr Dr. Saager stellte dar, wie sich die Genossenschaftsbanken inhaltlich und organisatorisch auf die Zeit ab dem 01. Juli vorbereiten. Herr Dr. Saager, der den BVR auch im Zentralen Kreditausschuss der Banken und Sparkassen (ZKA) vertritt, wies in seinem Referat u.a. auch auf die gute Zusammenarbeit zw. dem ZKA und den Verbänden der Schuldnerberatung in den letzten Monaten hin. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit ist u.a. die sog. Musterbescheinigung entstanden, mit der ein/e P-Konto-Inhaber/in künftig z.B. die weiteren Freibeträge aufgrund gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen gegenüber den Kreditinstituten darlegen kann. Das Referat von Dr. Saager sowie die Musterbescheinigung stehen als Download zur Verfügung (siehe unten).

Die Gesetzesreform aus Sicht der Gläubiger beleuchtete Ass. jur. Ulrich Jäger von Seghorn Inkasso Bremen, mit über 160 Mitarbeiter/innen eines der großen Inkasso-Institute in Deutschland. Herr Jäger sparte nicht an offener Kritik an der Gesetzesreform. Seine Kritik richtete sich insbesondere gegen die neue Regelung in § 833a (Aufhebung der Pfändung und Anordnung der Unpfändbarkeit für 12 Monate), die Verankerung des privatwirtschaftlichen Unternehmens SCHUFA AG in § 850k. Er kritisierte auch, dass bei aller Wertschätzung, die Schuldnerberatung seinerseits genießt, es nicht angehen kann, dass diese als "Partei" den erhöhten Sockelbetrag bescheinige. Weiterhin kritisierte Herr Jäger, dass den Gläubigern nicht die Möglichkeit gegeben wird, über eine Abfrage bei der SCHUFA zu erfahren, ob ein/e Schuldner/in ein sog. P-Konto führt. Der Gesetzestext steht als Download zur Verfügung (siehe unten).

Prof. Dr. Dieter Zimmermann (EFH Darmstadt) stellte dann die neuen gesetzlichen Regelungen den bisherigen gesetzlichen Kontopfändungsschutzregelungen gegenüber. Dabei wurde sehr deutlich, welche Verbesserungen die neuen gesetzlichen Regelungen für die Kontoinhaber/innen bzw. Schuldner/innen bringen werden. Weiterhin betonte Dr. Zimmermann die notwendigen Vorbereitungen auf die Zeit ab dem 01. Juli auf Seiten der Beratungsstellen. Thomas Zipf, Vorstandsmitglied der LAG-SB Hessen und Leiter der Schuldnerberatung der Stadt Darmstadt, diskutierte in seinem Referat den Rollenwechsel der Schuldnerberatung durch die Gesetzesreform. Er wies insbesondere auch daraufhin, dass die Reform den Beratungsstellen voraussichtlich nicht unerhebliche Mehrarbeit bescheren wird, die die Beratungsstellen aufgrund ihrer schon zu knappen Personalkapazitäten ggf. nicht werden leisten können. In diesem Zusammenhang stellte Thomas Zipf die Position der LAG-SB Hessen dar, nach der es notwendig ist, dass die Hessische Landesregierung die Schuldnerberatungsstellen finanziell unterstützt, damit zusätzliche personelle Beratungskapazitäten für diese neuen Aufgaben geschaffen werden können. Die Referate von Dr. Zimmermann und Thomas Zipf stehen ebenfalls als Download zur Verfügung (siehe unten).

In der sich an die Referate anschl. Podiumsdiskussion waren sich die Referenten grundsätzlich einig, dass die anstehende Gesetzesänderung für alle Beteiligten positive Veränderungen bringen wird, allerdings auch Einschränkungen für die Gläubiger. Alle Referenten gingen davon aus, dass die Zahl der ausgebrachten Kontopfändungen (z.Z. ca. 320.000 bundesweit pro Monat) drastisch sinken wird.

Weiterhin waren sich die Referenten darin einig, dass es notwendig sein wird, den Umgang aller Seiten, z.B. auch der öffentlichen Gläubiger (Finanzämter, Hauptzollämter, Kommunen), mit den neuen gesetzlichen Regelungen genau zu beobachten und auch auszuwerten. Seitens der Schuldnerberatungsverbände wird es dazu eine entsprechende Aufforderung an die Beratungsstellen geben (siehe auch Referat von Thomas Zipf).

Die Forderung nach einer besseren finanziellen Ausstattung der Beratungsstellen wurde nicht zuletzt auch von Herrn Jäger (Seghorn Inkasso) unterstützt, der, mit Blick auf 10 Jahre Erfahrung mit der Insolvenzordnung, die Schuldnerberatungsstellen als einen wichtigen Verhandlungspartner bei der Umsetzung von - aus seiner Sicht - oftmals schlecht gemachten Gesetzen hervorhob.

Downloads:

  • Ablaufplan der Tagung
  • Referat Dr. Carsten Homann
  • Fallbeispiele / von Dr. Carsten Homann
  • Referat Dr. Stefan Saager
  • Referat Prof. Dr. Dieter Zimmermann
  • Referat Thomas Zipf
  • Gesetzestext Kontopfändungsschutzreform
  • Musterbescheinigung P-Konto
  • Grundzüge und Funktionsweise des Pfändungsschutzkontos (von Rechtsanwalt Bernd Jaquemoth und Prof. Dr. Dieter Zimmermann)
  • P-Konto-Information für Betroffene
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