Ab 01.01.2023: Neue Bescheinigungen des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ und neue Einkommensfreibeträge für die Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Auf den Seiten des Infodienst-Schuldnerberatung sind die neuen Berechnungsbögen des “Sozialhilferechtlichen Existenzminimums” und der Einkommensfreibeträge für die Beratungs- und Prozesskostenhilfe abrufbar. Erstellt und überarbeitet von Stefan Freeman, Kreisdiakonieverband Esslingen und Senior-Prof. Dr. Dieter Zimmermann, EH Darmstadt.